Wer die Ziele der Stiftung unterstützen will – ob als Privatperson oder als Unternehmen – kann dies jederzeit in Form einer Spende tun. Bei Beträgen in Höhe von über 300 Euro werden bei Adressangabe unaufgefordert Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt, auf Antrag auch bei geringeren Beträgen ab 50 Euro. Bei Spendenbeträgen bis zu einer Höhe von 300 Euro sind keine Zuwendungsbescheinigungen erforderlich.
Darüber hinaus ist die Stiftung bereit, auch anderen beratend zur Seite zu stehen, die ähnliche Projekte umsetzen möchten, zum Beispiel im Bereich Medizin-Stipendien.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
