Förderantrag

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Sie betreuen ein Projekt oder möchten ein gemeinnütziges Projekt ins Leben rufen?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung!

Bitte stellen Sie sich mit einem Förderantrag bei uns vor und beschreiben Sie kurz Ihre Idee oder das Projekt und teilen Sie uns ggfls. im Detail mit, wofür Sie Unterstützung benötigen. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte lassen Sie uns etwas Zeit. Trotz der Vielzahl der Anträge wollen wir jeden Antrag gründlich prüfen. Oft sind Punkte mit Dritten abzuklären/abzustimmen. Meist werden die Anträge in den turnusmäßigen Sitzungen entschieden, die alle sechs bis acht Wochen stattfinden.

Tipp: Lesen Sie vor Antragsstellung die Antragsinformationen „Fördervoraussetzungen“, „Hilfreiche Aspekte“ und „Vergabegrundsätze“. Das verbessert Ihre Chancen, bzw. erspart Ihnen unnötige Arbeit.

Zu den Antragsinformationen

Melden Sie sich bitte bei:

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Eugen Krax

Herzog-Wolfgang-Straße 17

55590 Meisenheim

Mobil: 015772075578

E-Mail: eugen.krax@bito.com

Fördervoraussetzungen

  • Gemeinnütziges Vorhaben, welches kurz und klar beschrieben ist, mit Zeit- und Finanzierungsplan sowie Finanzierungslücke. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss ggfls. nachgewiesen werden.
  • Fokussierung auf ein Vorhaben. Anträge mit mehreren, alternativen Projekten werden nicht gefördert.
  • Anfragen müssen von den offiziellen Organen der betroffenen Organisation gestellt werden. Anträge von Dritten bleiben unberücksichtigt. Die Bittmann-Stiftung betreibt kein Sponsoring (z.B. Bandenwerbung u.ä.) und spendet keine Preise für Tombolas.
  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.

Hilfreiche Aspekte für einen positiven Bescheid

  • Leidenschaftliches Engagement mit Einsatz eigener Ressourcen
  • Antrag auf einmalige Unterstützung, nicht auf laufende Unterstützung
  • Keine Anträge in den letzten fünf Jahren, unabhängig ob gefördert oder nicht
  • Es handelt sich um kein Investitionsprojekt der öffentlichen Hand. Diese werden sehr zurückhaltend gefördert und auch nur dann, wenn sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten des Staates und der Träger ausgeschöpft sind.

Vergabegrundsätze

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet nach freiem Ermessen anhand der Satzung, der Zielsetzungen und der Richtlinien.
  • Die Stiftung ist nicht verpflichtet, Gründe der Zustimmung/Ablehnung festzuhalten. Es gibt auch keinen Anspruch auf Mitteilung dieser Gründe.
  • Sie erhalten i.d.R. eine Nachricht per Mail, bei einem positiven Bescheid meistens mit einer Fristsetzung für die Umsetzung des Projektes.
  • Geldzahlungen erfolgen erst nach Projektabschluss und erfolgter Zahlung des Antragsstellers.
Melden Sie sich bitte bei:

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Eugen Krax

Herzog-Wolfgang-Straße 17

55590 Meisenheim

Mobil: 015772075578

E-Mail: eugen.krax@bito.com